Dipl.-Psych.
Rebekka Müller

Psychologische Psychotherapeutin

Eine Psychotherapie ist regelmäßig keine Sache von wenigen Wochen oder Monaten.

Sie und ich werden möglicherweise über einen Zeitraum von mehreren Jahren eine Therapeuten/Patienten-Beziehung eingehen, in welcher Sie sich äußerst vertrauensvoll mir gegenüber öffnen. Absolute Diskretion meinerseits ist selbstverständlich, soll jedoch hier nicht unerwähnt bleiben.

Jeder Mensch, jedes Problem und jede individuelle therapeutische Maßnahme ist einzigartig und auch generell und übertragbar.


Probatorische Sitzungen

Daher erfolgt nach dem Erstgespräch, welches dem gegenseitigen Kennenlernen dient und 50 Minuten dauert, eine diagnostische Phase, die sogenannten probatorischen Sitzungen. Hierbei erfolgt durch therapeutische Gespräche, Fragebögen, strukturierte Interviews und der Erfassung ihrer Biographie die Erarbeitung eines Störungsmodells und die Erarbeitung Ihrer Therapieziele und des Behandlungsplans.

Nach den probatorischen Sitzungen sollten Sie eine bewusste Entscheidung für oder gegen die Therapie treffen können, sollten wissen, was auf Sie zukommen wird. Wir schaffen somit in den probatorischen Stunden eine Arbeitsgrundlage auf der die Behandlung erfolgt.

Ablauf und Kosten

Behandlung

Nach dem Erstgespräch biete ich Ihnen dann eine Therapieart an, ob für Sie eine Gruppentherapie, Einzeltherapie oder eine Kombination aus beidem aus meiner Sicht das Richtige ist.

Die Behandlung orientiert sich an einem Behandlungsplan, dieser ist nicht starr. Dieser Behandlungsplan dient einem Leitfaden der Therapie und beinhal-tet die verschiedenen Therapiemethoden der Verhaltenstherapie.

Kosten

Die Behandlung verursacht naturgemäß Kosten, welche erstattet werden können.

Abhängig von Ihrem Versicherungsverhältnis übernimmt Ihre Krankenkasse die Kosten der Behandlung bei psychischen Erkrankungen.

Privat Versicherte Personen müssen mit ihrer Versicherung klären, in wieweit sie die Behandlung bei einer psychologischen Psychotherapeutin übernimmt und wie die Rahmenbedingungen der Kostenübernahme sind.

Beihilfe Berechtigte beantragen die Übernahme der Kosten durch die Beihilfe führende Stelle.

Falls Sie die Therapie selber zahlen wollen, sprechen Sie mich an.

Bei Sinnkrisen oder einem Coaching übernehmen die Krankenkassen die Kosten der Behandlung nicht. Diese müssen von Ihnen übernommen werden.